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Weihern
1541 erwirkte Georg von Prandt von Kaiser Karl V. einen persönlichen Schutz- und Geleitbrief für sich und seine Familie. Weitere Gerichtsurteile aus den Jahren 1546, 1547, 1548 und 1551 wurden, soweit sie Prandt schuldig sprachen, vom kaiserlichen Kammergericht aufgehoben. Auch Bußgeldforderungen der Opfer seines Anschlages in Höhe von 4400 Gulden hat er nie bezahlt. Auch seine Nachkommen, sein Sohn und sein Enkel, beide mit Namen Veit Hans von Prandt, fühlten sich dazu nicht verpflichtet.
